BFH-Beschluss ab. 11.12.2024, Kfz-Handel und Differenzbesteuerung
https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202520013/

EURopa und Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer ab 01.01.2025

https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/EU-KU-Regelung/eu_ku_regelung_node.html

Grundsteuerreform ab 01.01.2025

im Rahmen der Hauptfeststellung auf den 1.Januar 2022 festgestellten Grundsteuerwerte und anderen Bemessungsgrundlagen sowie der auf den Hauptveranlagungszeitpunkt 
1.Januar 2022 bzw. 1.Januar 2025 festgesetzten Grundsteuermessbeträge bestimmen die Gemeinden, mit welchem Hundertsatz des Grundsteuermessbetrags
(Hebesatz) die Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 erhoben wird. Den Gemeinden wurde zusätzlich das Recht eingeräumt, ab dem Jahr 2025 aus städtebaulichen Gründen auf unbebaute, baureife Grundstücke einen erhöhten Hebesatz festzusetzen. Die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer ergibt sich aus den Grundsteuerbescheiden, deren Versand im Herbst 2024 begonnen hat.


https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/faq-die-neue-grundsteuer.html

§19UStG. Kleinunternehmer ab 01.01.2025

Neue Umsatzgrenzen: 

Vorjahr: Maximal 25.000 € (statt bisher 22.000 €). 

Laufendes Jahr: Maximal 100.000 € (statt bisher 50.000 €). 

Wichtig: 

  • Die Grenzen beziehen sich jetzt auf steuerbare und steuerpflichtige Nettoumsätze
  • Im Gründungsjahr gilt die Grenze  von 25.000 €
  • Umsatzentwicklung durch zeitnahe ordnungsmäßige Finanzbuchhaltung genau im Blick behalten! 


Fallstrick: 
Unterjähriger Wechsel möglich: 

Ab 2025 gilt: Wird die Grenze von 100.000 € im laufenden Jahr / oder 25.000 € im Gründungsjahr tatsächlich überschritten, endet die Steuerfreiheit sofort. Bereits der Umsatz, der die Grenze überschreitet, unterliegt der Regelbesteuerung. Daher der Praxistipp: Umsatzentwicklung genau im Blick behalten! 

Vereinfachte Rechnungen: 

Eine gute Nachricht: Kleinunternehmer dürfen weiterhin Rechnungen in Papierform oder digital (PDF, Word etc.) ausstellen und sind von der Pflicht zur E-Rechnung ausgenommen.